Haltung der Schule

Uns ist es wichtig, dass die Kinder den Schulweg selbstständig zurücklegen. Auf dem Schulweg können wichtige soziale Fähigkeiten erlernt werden, welche bei einem Autotransport nicht geübt werden können. Zusätzlich kommen die Kinder ausgeglichener zur Schule und sind besser zum Lernen bereit.

 

Verantwortlichkeiten

Für das Verhalten der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg sind die Eltern verantwortlich. Während der Unterrichtszeit stehen die Schülerinnen und Schüler unter der Obhut der Lehrpersonen.

 

Fahrrad / Scooter

Das Benützen des Fahrrades ist ab 1 km Schulweg gestattet. Das Benützen von Scootern liegt in der Verantwortung der Eltern. Die Schule empfiehlt, Scooter erst vom 3. Schuljahr an zu benutzen.

 

Bring / Abholdienste mit dem Auto (Reutigen)

Falls Sie Ihr Kind ausnahmsweise in die Schule fahren müssen oder mit dem Auto abholen müssen, dann holen Sie Ihr Kind bitte auf dem Viehschauplatz ab. Damit tragen Sie massgeblich zur Sicherheit der Kinder bei, welche zu Fuss zum Schulhaus gehen.

 

Ausnahmen:

Der Kindergartentransport vom Zwieselberg darf bis zum Schulhaus fahren. Selbstverständlich dürfen Sie Ihr Kind im Falle eines Beinbruches o.ä. auch vor das Schulhaus fahren.

 

Weiterführende Informationen:

Information Polizei Kanton Bern

Broschüre "Ihr Kind allein unterwegs, so schützen Sie es trotzdem"

Merkblatt Polizei Baselland