Ich halte das Schulmaterial in gutem Zustand bereit.
Elektronische Geräte (Mobiltelefon, MP3 Player, …) schalte ich beim Betreten des Schulgeländes aus und räume sie weg.
Sanktionen
Sichtbare oder hörbare elektronische Geräte werden von der Lehrperson eingezogen und bis zum Unterrichtsschluss dieses Tages von der unterrichtenden Lehrperson aufbewahrt. Bei wiederholtem
Verstoss erfolgt eine Meldung an die Schulleitung.
Ausnahmen
Die Lehrperson kann bei pädagogischer oder organisatorischer Notwendigkeit den Schülerinnen und Schülern erlauben, die elektronischen Geräte im Unterricht einzusetzen.
Eltern können bei dringender familiärer Angelegenheit ihrem Kind das Handy zusammen mit einer datierten und unterschriebenen Begründung mitgeben.
Anwesenheit der Kinder auf dem Schulhausplatz
Bitte beachten Sie die Mittagsruhe von 12.15h bis 13.00h. Die Verantwortlichkeit für die Kinder während der unterrichtsfreien Zeit liegt bei den Eltern.
Fahrzeugähnliche Geräte
In der 10-Uhr Pause werden keine privaten fahrzeugähnlichen Geräte (Scooter, Rollerblades etc.) benutzt.