1. Die Eltern gelangen mit ihren Anliegen und Problemen direkt an die betreffende Lehrperson.
2. Falls eine Klärung der Situation / des Problems mit der Lehrperson nicht möglich ist, wird die Schulleitung informiert und hinzugezogen.
3. Die Schulkommission / das Inspektorat wird erst beigezogen, wenn keine Lösung oder Einigung möglich ist.