Die Eltern reichen Dispensationsgesuche (z.B. für Familienferien während des Unterrichtszeit) spätestens vier Wochen im Voraus schriftlich und begründet bei der Schulleitung
ein. (Gesetzliche Grundlage: Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule (DVAD) vom 16.03.2007 (Stand 01.08.2008)
Bitte beachten Sie, dass eine Dispensation für Familienferien grundsätzlich einmal pro Zyklus 1 (KG bis 2. Klasse) und einmal pro Zyklus 2 (3.-6. Klasse) gewährt wird.
Bei Unsicherheiten und Fragen ist ein Gespräch vor der Gesuchstellung hilfreich und empfehlenswert.