Die Eltern oder deren Vertreter sind verpflichtet, die Kinder regelmässig in die Schule zu schicken.

 

Unvorhergesehene Abwesenheiten und Kurzabsenzen

Die Klassenlehrerin ist möglichst frühzeitig durch die Eltern zu orientieren. Die Entschuldigungen sind schriftlich oder telefonisch mitzuteilen.

 

Folgende Absenzen sind entschuldigt:

· Krankheit oder Unfall des Kindes

· Krankheit, Todesfall, Beerdigung und Hochzeit in der Familie

· Ärztlich verordneter Krankheits- oder Erholungsaufenthalt eines Elternteils

· Abwesenheiten wegen amtlicher Aufgebote

· Wohnungswechsel der Familie

· Arzt-, Zahnarzt- oder Therapietermine, die nicht ausserhalb der Schulzeit angesetzt werden können.

 

Diese Absenzen werden im Zeugnis festgehalten.

 

Fünf freie Halbtage

Über die 5 freien Halbtage verfügen grundsätzlich die Eltern. Die Lehrperson muss spätestens am Vortag mit der Kontrollkarte „5 Halbtage“ oder telefonisch über den Bezug eines freien Halbtages informiert werden. Die Halbtage können einzeln oder zusammenhängend bezogen werden. Nicht bezogene Halbtage verfallen Ende Schuljahr. Als Halbtage gelten Schulhalbtage nach Stundenplan des Kindes, auch wenn diese im Einzelfall nicht voll belegt sind.

 

Es liegt in der Verantwortung der Eltern und der Schülerin / des Schülers, den versäumten Unterrichtsstoff aufzuarbeiten und sich um die erteilten Hausaufgaben zu kümmern. Verpasste Lernkontrollen müssen nachgeholt werden. Der Unterrichtsausfall wird nicht im Zeugnis eingetragen.

 

Wir sind dankbar, wenn an Tagen mit besonderen Schulanlässen, während Projektwochen oder Übungsphasen für einen Auftritt keine Halbtage bezogen werden. Besprechen Sie doch den fraglichen Halbtag frühzeitig mit der Lehrperson.

 

Bewilligungspflichtige Dispensationen: Gesuche

 

Alle Abwesenheiten und Dispensationen werden in den Beurteilungsbericht eingetragen, ausgenommen davon sind: Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur, Prüfungen, Begabtenförderung oder andere Anlässe mit unterrichtsnahen Inhalten.